NRW erleichtert den Ausbau zu Wohnraum.
Voraussetzungen prüfen lassen.
Ein ungenutztes Dachgeschoss kann Potenzial bieten – gerade bei älteren Häusern.
Seit dem 1. September 2026 können Dachgeschosse in NRW unter bestimmten Voraussetzungen im Wege der Genehmigungsfreistellung zu Wohnraum umgebaut werden. Das gilt auch im unbeplanten Innenbereich und kann Dachgauben einschließen.
Die erforderlichen Unterlagen müssen trotzdem bei der Bauaufsicht eingereicht werden. Die Gemeinde kann ein Genehmigungsverfahren verlangen. Ob ein Ausbau tatsächlich möglich ist, sollten Eigentümer vor der Planung fachlich prüfen lassen – etwa mit Blick auf Statik, Brandschutz und Baurecht.
https://recht.nrw.de/lrgv/gesetz/01092026-landesbauordnung-2018-bauo-nrw-2018
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